Raimund Karl: Wie viel Bürgerbeteiligung verträgt Archäologie? – Community Archaeology, Citizen Science und die archäologische Denkmalpflege

Seit der Ratifikation der Faro-Konvention 2015 steht fest, dass auch in Österreich die Bürgerbeteiligung am archäologischen kulturellen Erbe ein Menschenrecht im Sinne des Art. 27 Abs. 1 AEMR und Grundrecht im Sinne des Art. 17 Abs. 1 StGG ist. Dazu gehört laut Art. 12 lit. a der Faro-Konvention die Teilnahme am „Prozess der Bestimmung, Erforschung, Deutung, des Schutzes, Bewahrung und Darstellung des Kulturerbes“ (BGBl. III Nr. 23/2015), ganz im Sinne der Förderung des Citizen Science-Gedankens.


Aber was bedeutet „Teilnahme“ eigentlich; und wieviel davon verträgt Archäologie und Denkmalschutz? Bedeutet es bloß, dass ArchäologInnen BürgerInnen ein wenig mehr Einblick darin geben müssen, was sie denn für „die Öffentlichkeit“ tun? Oder bedeutet es, dass BürgerInnen selbstbestimmt und ohne Erlaubnis durch ArchäologInnen oder das BDA mit „ihrem“ archäologischen Kulturerbe tun und lassen können, was sie wollen?


Wenn Letzteres zutreffen sollte, was bedeutet das für uns, „die archäologische Wissenschaft“ und Denkmalpflege in ihrer Gesamtheit? Wie können wir damit umgehen, wenn jeder, egal ob er gelernt hat, wie man das richtigmacht, mit dem archäologischen Kulturerbe tun und lassen darf, was er für richtig hält? Was können wir tun, um nicht gänzlich die Kontrolle darüber, was mit Archäologie passiert, an unausgebildete BürgerInnen zu verlieren?


Veranstaltungsort

HS 7 des Instituts für Urgeschichte und Historische Archäologie und digital
Franz-Klein-Gasse 1
1190 Wien

Veranstalter

ÖGUF, AK Archäologie und Öffentlichkeit
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